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Gesetz zur Entlastung der Zustellerinnen und Zusteller in der Paketbranche

Konkretisierung und Vereinfachung der Vorgaben für die Zustellung schwerer Pakete: verpflichtende Zwei-Personen-Zustellung von Paketen ab einem Einzelgewicht von 23 Kilogramm ohne Ausnahmemöglichkeiten, Evaluierung der Regelung durch das BMWK innerhalb von drei Jahren;<br /> Änderung §§ 5, 9, 73 und 112 Postgesetz

Parliamentary Details

Type
Gesetzgebung
Status
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Wahlperiode
20
Date
2024-12-20
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