Bundestag open
Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Frist für die Durchführung von öffentlichen Anhörungen
Zur Unterbindung einer ungebührlichen Verzögerung durch die Ausschussmehrheit Einführung einer speziellen Fristvorgabe für die Durchführung öffentlicher Anhörungen: Terminierung spätestens 10 Wochen nach Beschlussfassung;<br /> Änderung § 70 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des Antrags auf BT-Drs 19/23155
Parliamentary Details
- Type
- Geschäftsordnung
- Status
- Abgelehnt
- Wahlperiode
- 20
- Date
- 2022-12-15