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Gesetz zur Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes (Arbeitszeitflexibilisierungsgesetz - ArbZFlexG)

Schaffung neuer Freiräume zur Gestaltung der Arbeitszeit in einer immer stärker digitalisierten Wirtschaft und Gesellschaft durch Vergrößerung der Abweichungsmöglichkeiten der Tarifpartner von arbeitszeitrechtlichen Vorgaben: Festlegung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit, Kürzung der Ruhezeiten ohne Einschränkungen hinsichtlich der Zeitdauer oder der Art der Arbeit;<br /> Änderung § 7 Arbeitszeitgesetz<br /> <br /> Bezug: Richtlinie 2003/88/EG vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (ABl. L 299, 18.11.2003, S. 9)

Parliamentary Details

Type
Gesetzgebung
Status
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Wahlperiode
20
Date
2024-12-20
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