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Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 - KostBRÄG 2025)

Neuregelung für eine vereinfachte und bürokratieärmere Betreuer- und Vormündervergütung: inflationsbedingte Erhöhung der Vergütungssätze um durchschnittlich 12,7 Prozent für berufliche Betreuer und Vormünder sowie Ergänzungs-, Nachlass-, Umgangs- und Verfahrenspfleger zum 1. Januar 2026, Anpassung an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst, Einführung eines zweistufigen Systems mit jeweils 8 Fallpauschalen auf Basis einer Grund- und einer Qualifikationsstufe, Reduzierung der Anzahl der Differenzierungen nach der Dauer der laufenden Betreuung von 5 auf 2 Zeiträume, Dauervergütungsfestsetzung als neue Regelform und diesbez. Übergangsregelung zur Schaffung technischer Voraussetzungen für die Umsetzung durch die Länder, Neueinführung einer Sondervergütung für Tätigkeiten außerhalb der Geschäftszeiten für Umgangs- und Verfahrenspfleger sowie einer Ausfallentschädigung für kurzfristige Absagen bei Umgangsterminen, Anhebung der Aufwandspauschale für ehrenamtliche Betreuer von 425 auf 450 Euro, vereinfachte Schlussabwicklung bei Beendigung der Betreuung;<br /> Änderung, Aufhebung und Einfügung versch. §§ und Anlage Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz, Änderung §§ 277 und 292 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie versch. §§ Bürgerliches Gesetzbuch<br /> <br /> Bezug: Bericht zur Evaluierung des Gesetzes zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung vom 22. Juni 2019<br /> Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung, s. GESTA 19. WP C065<br /> Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf BT-Drs 20/14525 GESTA C150<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Titeländerung (eingebracht als Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern); Zusammenführung Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 und Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern, Gesetzesevaluation insbes. zur Angemessenheit festgesetzter Fallpauschalen und Stundensätze über einen Zeitraum von 2 Jahren nach dem Inkrafttreten, Zurückstellung der vorgesehenen Systemumstellung im Gerichtsvollzieherkostengesetz, Korrektur eines Redaktionsversehens betr. Ergänzung der Eingangsformel um den Passus &quot;mit Zustimmung des Bundesrates&quot;, Anpassung der Inkrafttretensregelung;<br /> Zusätzliche Änderung §§ 158b und 158c Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie Einfügung Art. 5 bis 12 zur Integration Kostenrechtsänderungsgesetz 2025<br /> <br /> Bezug: Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 s. GESTA C144

Parliamentary Details

Type
Gesetzgebung
Status
Verkündet
Wahlperiode
20
Date
2025-03-21
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