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Gesetz zur modernen und praxistauglichen Ausgestaltung des Strafverfahrens, zur Modernisierung der Zeugnisverweigerungsrechte in gerichtlichen Verfahren und zur Überarbeitung von Vermögensabschöpfung und Unterbringung im Jugendstrafrecht

Modernisierung und praxistauglichere Ausgestaltung des Strafprozessrechts in den Bereichen Recht der Verteidigung, Beweiserhebung und Beweisaufnahme, Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten, Rechtsmittelrecht, Zeugnisverweigerungsrecht für Angehörige von Beschuldigten sowie Jugendstrafrecht: zahlreiche Einzelregelungen u.a. betr. Bestellung eines Pflichtverteidigers in allen Fällen der notwendigen Verteidigung ab der ersten Vernehmung, Wegfall des Antragserfordernis bei der notwendigen Verteidigung, frühzeitige Akteneinsicht, Bezugnahme auf Abbildungen und Videomaterial auf elektronischen Speichermedien, audiovisuelle Aufzeichnung der Zeugenvernehmung im Ermittlungsverfahren, Unterbrechung der Hauptverhandlung von bis zu 2 Monaten, Möglichkeit einer Eröffnungserklärung der Verteidigung, Wegfall des Zeugnisverweigerungsrechts für Verlobte und Schaffung neuer Zeugnisverweigerungsrechte für Partner eheähnlicher Lebensgemeinschaften, Möglichkeit des (teilweise) Absehens von der obligatorischen Anordnung der Wertersatzeinziehung sowie sachliche Zuständigkeit der Jugendkammer bei einer zu erwartenden Unterbringung;<br /> Änderung und Einfügung zahlr. §§ Strafprozessordnung, Änderung und Einfügung versch. §§ Jugendgerichtsgesetz, Änderung § 29 Strafvollzugsgesetz sowie § 383 Zivilprozessordnung

Parliamentary Details

Type
Gesetzgebung
Status
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Wahlperiode
20
Date
2024-12-19
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