Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern
Neuregelung für eine vereinfachte und bürokratieärmere Betreuer- und Vormündervergütung: inflationsbedingte Erhöhung der Vergütungssätze um durchschnittlich 12,7 Prozent für berufliche Betreuer und Vormünder sowie Ergänzungs-, Nachlass-, Umgangs- und Verfahrenspfleger zum 1. Januar 2026, Anpassung an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst, Einführung eines zweistufigen Systems mit jeweils 8 Fallpauschalen auf Basis einer Grund- und einer Qualifikationsstufe, Reduzierung der Anzahl der Differenzierungen nach der Dauer der laufenden Betreuung von 5 auf 2 Zeiträume, Dauervergütungsfestsetzung als neue Regelform und diesbez. Übergangsregelung zur Schaffung technischer Voraussetzungen für die Umsetzung durch die Länder, Neueinführung einer Sondervergütung für Tätigkeiten außerhalb der Geschäftszeiten für Umgangs- und Verfahrenspfleger sowie einer Ausfallentschädigung für kurzfristige Absagen bei Umgangsterminen, Anhebung der Aufwandspauschale für ehrenamtliche Betreuer von 425 auf 450 Euro, vereinfachte Schlussabwicklung bei Beendigung der Betreuung;<br /> Änderung, Aufhebung und Einfügung versch. §§ und Anlage Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz, Änderung §§ 277 und 292 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie versch. §§ Bürgerliches Gesetzbuch<br /> <br /> Bezug: Bericht zur Evaluierung des Gesetzes zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung vom 22. Juni 2019<br /> Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung, s. GESTA 19. WP C065<br /> Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktion FDP auf BT-Drs 20/14259 GESTA C145
Parliamentary Details
- Type
- Gesetzgebung
- Status
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Wahlperiode
- 20
- Date
- 2025-01-16