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Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Änderung des § 126a - Besondere Anwendung der Geschäftsordnung aufgrund der allgemeinen Beeinträchtigung durch COVID-19

Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Bundestages unter Infektionsschutzmaßnahmen in der Corona-Pandemie: Weitergeltung der vorübergehenden Regelungen zur Teilnahme mittels elektronischer Kommunikationsmittel an Ausschusssitzungen und öffentlichen Ausschussberatungen sowie zusätzlich erneute Absenkung des Quorums für die Beschlussfähigkeit des Plenums auf ein Viertel der Mitglieder; Befristung bis zum 19. März 2022 unter dem Vorbehalt früherer Aufhebung durch Bundestagsbeschluss;<br /> Neufassung § 126a Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages<br /> <br /> Bezug: Antrag zur Weitergeltung von Geschäftsordnungsrecht mit Änderungsmaßgaben u.a. zur besondere Anwendung der Geschäftsordnung aufgrund der allgemeinen Beeinträchtigung durch COVID-19, BT-Drs 20/1<br /> Regelung zur besonderen Anwendung der Geschäftsordnung aufgrund der allgemeinen Beeinträchtigung durch COVID-19 sowie Änderung der Anlage 6 GO-BT, BT-Drs 19/1826 sowie ihrer Verlängerungen (BT-Drs 19/22397, 19/25177, 19/27529 und 19/30669)

Parliamentary Details

Type
Geschäftsordnung
Status
Abgeschlossen
Wahlperiode
20
Date
2021-12-10
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