Mögliche Einflussnahme der Bundesregierung auf Bundesländer oder Ausländerbehörden bei Asylverfahren in Dublin-Fällen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium des Innern und für Heimat in diesem Jahr in irgendeiner Form (schriftlicher Hinweis, Rundschreiben, E-Mail, mündliche Besprechung usw.) gegenüber den Bundesländern bzw. den Ausländerbehörden/Kommunen darauf hingewirkt, dass in Dublin-Fällen (d. h., wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit Verweis auf die Zuständigkeit eines anderen zuständigen Mitgliedstaates einen negativen Bescheid erlassen hat) keine Duldungen erteilt werden sollten oder hat sie entsprechende Informationen (etwa zur Rechtslage) gegeben, die so verstanden werden könnten (wenn ja, bitte mit Datum, wesentlichem Inhalt und Empfängerkreis ausführen), und zieht die Bundesregierung Konsequenzen aus dem Rundschreiben des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration in Rheinland Pfalz vom 5. Dezember 2024 (https://mffki.rlp.de/fileadmin/07/Dokumente/Themen/Integration/Rundschreiben_zur_Fluechtlingspolitik/Rundschreiben_zum_Thema_AsylbLG/RS_des_MFFKI_vom_05.12.2024_zum_Gesetz_zur_Verbesserung_der_inneren_Sicherheit_und_des_Asylsystems___Reform_der_UEberbrueckungslei.pdf), wonach die neue Ausschlussregelung nach § 1 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes verfassungs- und unionsrechtswidrig sein soll und deswegen immer zumindest Überbrückungs- bzw. Härtefallleistungen bis zur tatsächlichen Ausreise zu gewähren sind, und wenn ja, welche (bitte ausführen)?
Parliamentary Details
- Type
- Mündliche Frage
- Status
- Beantwortet
- Wahlperiode
- 20
- Date
- 2024-12-18