Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h)
Erweiterung des fiskalischen Spielraums zur weiteren Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr durch eine limitierte Bereichsausnahme im Rahmen der Schuldenregel, Abzug der ein Prozent des nominalen BIP übersteigenden Kreditaufnahme für Verteidigungsausgaben von dem bei der Schuldenbremse zu berücksichtigenden Betrag; zusätzlicher struktureller Verschuldungsspielraum von 0,35 Prozent des nominalen BIP für die Ländergesamtheit unabhängig von der konjunkturellen Lage; Ermächtigung des Bundes zur Errichtung eines auf zehn Jahre befristeten, nicht der Schuldenbremse unterliegenden Sondervermögens mit eigener Kreditermächtigung bis zu 500 Mrd Euro für Investitionen in die gesamtstaatliche Infrastruktur als Basis für nachhaltiges Wirtschaftswachstum;<br /> Änderung Art. 109 und 115 sowie Einfügung Art. 143h Grundgesetz<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Erweiterung der nicht der Schuldenbremse unterliegenden Verteidigungsausgaben um Ausgaben für Zivil- und Bevölkerungsschutz, Nachrichtendienste, Schutz der informationstechnischen Systeme und Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten; Festlegung der Zusätzlichkeit der aus dem Sondervermögen finanzierten Infrastrukturinvestitionen, Ausweitung der Laufzeit auf zwölf Jahre sowie der Zweckbestimmung auf die Erreichung der Klimaneutralität bis 2045, Zuführungen in den Klima- und Transformationsfonds in Höhe von 100 Mrd Euro<br /> <br /> Bezug: Haushaltsgesetz 2025 s. GESTA 21. WP GESTA D005 ; Gesetz zur Ausführung von Artikel 109 Absatz 3 Satz 6 und Satz 7 des Grundgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze s. GESTA 21. WP GESTA D008 ; Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz s. GESTA 21. WP GESTA D007 ; Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität s. GESTA 21. WP GESTA D010 ; Haushaltsbegleitgesetz 2025 s. GESTA 21. WP GESTA D009 ; Erstes Gesetz zur Änderung des Sanierungshilfengesetzes s. GESTA 21. WP D013
Parliamentary Details
- Type
- Gesetzgebung
- Status
- Verkündet
- Wahlperiode
- 20
- Date
- 2025-03-21