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Verjährung von Forderungen der Jobcentern gegenüber Leistungsempfängern in den Jahren 2014 bis 2024 und zum Jahreswechsel 2025

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchem Umfang sind offene monetäre Forderungen von Jobcentern gegenüber Leistungsberechtigten des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch jeweils in den Jahren 2014 bis 2024 unwiederbringlich verjährt (bitte in Jahreszahlen aufschlüsseln)?<br /> <br /> In welchem Umfang sind offene monetäre Forderungen von Jobcentern gegenüber Leistungsberechtigten des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zum Jahreswechsel 1. Januar 2025 unwiederbringlich verjährt?

Parliamentary Details

Type
Mündliche Frage
Status
Beantwortet
Wahlperiode
20
Date
2025-01-29
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