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Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)

Feststellung des Bundeshaushaltsplans 2025 in Einnahmen und Ausgaben auf 488,609 Mrd Euro mit Priorisierung auf die Kernaufgaben des Staates, insbes. innere und äußere Sicherheit, leistungsfähige Infrastruktur sowie Förderung von Bildung, Forschung und Innovation, Feststellung des Wirtschaftsplans des Sondervermögens &quot;Bundeswehr&quot; auf 21,961 Mrd Euro, des Sondervermögens &quot;Aufbauhilfe 2021&quot; auf 2,500 Mrd Euro und des Sondervermögens &quot;Klima- und Transformationsfonds&quot; auf 25,470 Mrd Euro; Nettokreditaufnahme bis zur Höhe von 51,298 Mrd Euro entsprechend der nach Art. 115 GG zulässigen Obergrenze, Gewährleistungsermächtigungen bis zu 1.011,710 Mrd Euro, keine pauschalen Stelleneinsparungen; Investitionen in Höhe von 81,009 Mrd Euro, erwartete Steuereinnahmen von 388,243 Mrd Euro<br /> <br /> Bezug: Haushaltsbegleitgesetz 2025 s. GESTA D064

Parliamentary Details

Type
Gesetzgebung
Status
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Wahlperiode
20
Date
2024-10-23
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