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Ungleichbehandlung von Fachkräftezuwanderern und Zuwanderern mit anderen Aufenthaltstiteln bzgl. des Familiennachzugs

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung nun Personen, die ihren Aufenthaltstitel als Fachkraft erstmals nach dem 1. März 2024 erhalten haben, unter bestimmten Voraussetzungen ihre Eltern und auch ihre Schwiegereltern nachziehen lassen können, während Menschen mit anderen Aufenthaltstiteln, bspw. nach § 25 des Aufenthaltsgesetzes oder einer Niederlassungserlaubnis, oder nach der Einbürgerung, folglich also deutsche Staatsangehörige, diese Möglichkeit nicht haben, und stellt dieser Umstand nach Einschätzung der Bundesregierung eine Ungleichbehandlung dar, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um dieser Ungleichbehandlung entgegenzuwirken (bitte möglichst konkret ausführen), und wenn nein, wie begründet die Bundesregierung diese Einschätzung (bitte möglichst detailliert erläutern)?

Parliamentary Details

Type
Mündliche Frage
Status
Beantwortet
Wahlperiode
20
Date
2025-01-29
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