Urteil des EuGH zur Kennzeichnungspflicht von Produkten aus der Westsahara
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche entsprechenden Rechtsfolgen hat die EU-Kommission infolge des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 4. Oktober 2024 in der Rechtssache C-399/22 bezüglich der Kennzeichnungspflicht für Produkte aus den völkerrechtswidrig durch Marokko besetzten Gebieten der Westsahara, die bisher auf den europäischen Markt (EU und/oder Deutschland) gelangen, ohne dass sie als solche erkennbar sind (https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=28FF0CF02672CDBF99C0128624D18027?text=&docid=290679&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=23260461), nach ggf. erfolgter Prüfung den EU-Mitgliedstaaten wie Deutschland gegenüber zur Kenntnis gebracht, und welche konkreten Maßnahmen folgen aus dem Urteil für die Bundesregierung, um das Urteil des EuGH vom 4. Oktober 2024 in der Rechtssache C-399/22 bezüglich der besagten Kennzeichnungspflicht in Deutschland regulatorisch umzusetzen, damit diese zutreffend und nicht irreführend ist (bitte nach Maßnahmen auflisten, die bereits ergriffen wurden, gerade in Umsetzung und/oder in Planung sind)?
Parliamentary Details
- Type
- Mündliche Frage
- Status
- Beantwortet
- Wahlperiode
- 20
- Date
- 2025-01-29