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Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Durchführung der namentlichen Abstimmung zur Herstellung von Transparenz und Öffentlichkeit (§ 52)

Abgabe der Stimmkarten bei Namentlichen Abstimmungen an öffentlich einsehbarer, vom Parlamentsfernsehen übertragener Stelle;<br /> Änderung § 52 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage siehe BT-Drs 21/1563

Parliamentary Details

Type
Geschäftsordnung
Status
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Wahlperiode
20
Date
2024-05-16
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