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Gesetz zur Stärkung der polizeilichen Befugnisse

Ausstattung von Strafverfolgungsbehörden mit digitalen Befugnissen, einschließlich dem Abgleich öffentlich zugänglicher Daten aus dem Internet mit Lichtbildern und Stimmen von Tatverdächtigen und anderen gesuchten Personen, automatisierter Datenanalyse sowie Anfragen geldwäscherechtlich Verpflichtete (z.B. Banken) durch das Bundeskriminalamt; Befugnis zur stichprobenartigen Befragung und Identitätskontrolle auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes zur Durchsetzung von Waffenverbotszonen und Allgemeinverfügungen der Bundespolizei, Evaluierung des Gesetzes drei Jahre nach Inkrafttreten;<br /> Einfügung §§ 10b, 16a, 22 und 63b sowie Änderung §§ 9 Bundeskriminalamtgesetz, Einfügung §§ 34a und 34b Bundespolizeigesetz sowie Einfügung § 98d Strafprozessordnung, Verordnungsermächtigung

Parliamentary Details

Type
Gesetzgebung
Status
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Wahlperiode
20
Date
2025-01-30
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